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Verteidigung fordert Freispruch nach Tod von Vermieter

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Ein Mann verschwindet in Bremen. Erst vermisst ihn nur seine Familie, dann entdeckt die Polizei Knochen. Drei Männer geraten ins Visier - doch bei den Ermittlungen soll einiges schiefgelaufen sein.

Im Prozess um einen getöteten Vermieter aus Bremen hat die Verteidigung auch für den dritten Angeklagten Freispruch gefordert. Eine Beteiligung an der Tat könne ihm nicht nachgewiesen werden, sagten seine Anwälte am Montag vor dem Landgericht Bremen. Zuvor hatte die Verteidigung schon für die anderen beiden Angeklagten Freispruch beantragt. Das Gericht kündigte das Urteil für Montagnachmittag (14 Uhr) an.

Der Prozess begann im Februar 2023 vor dem Landgericht Bremen. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten beim Auftakt noch Mord aus Habgier vor, inzwischen geht sie von Totschlag aus und fordert lange Haftstrafen. Die drei Deutschen sollen im April 2020 den Vermieter festgehalten, beraubt und aus Habgier getötet haben. Die Familie des Getöteten und die Polizei gingen lange von einem Vermisstenfall aus. Von dem 46-jährigen Opfer sind trotz Suchaktionen der Ermittler im niedersächsischen Umland nicht alle Körperteile gefunden worden.

Die Verteidiger hatten wiederholt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler erhoben, auch das Gericht stellte Fehler fest. Die Ermittler hätten vorgegeben, die Beschuldigten zu einem anderen Delikt zu vernehmen, sie aber unzulässigerweise zu dem getöteten Vermieter befragt.

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